Kostenerstattung ist im Sozialgesetzbuch V geregelt – „gesetzliche Krankenversicherung“ Psychotherapie (und andere Leistungen) können im Kostenerstattungsverfahren bei nicht von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Psychotherapeuten (anderen Anbietern anderer Fachrichtungen, sofern das diese betrifft) wenn die kassenärztliche und psychotherapeutische Versorgung keine Psychotherapie zur Verfügung stellen kann.